Rechtsanwältin Dr. Beate Düring hat sich mit ihrem juristischen Steckenpferd aus der Studienzeit, dem Strafrecht, auch in der Referendarzeit beim Jugendschöffengericht intensiv beschäftigt. Danach hat sie sich für ihre Dissertation ebenfalls ein strafrechtliches Thema – Amtsanmaßung und Titelmissbrauch – ausgesucht. In der Anwaltskanzlei Düring arbeitet sie schwerpunktmäßig im Bereich des Strafrechts und hier insbesondere auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts.

 

LEBENSLAUF

 

  • Abitur am Grimmelshausen-Gymnasium Gelnhausen

 

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität Frankfurt am Main

 

  • Erstes Staatsexamen

 

  • Referendariat am Landgericht Hanau

 

  • Nach dem zweiten Staatsexamen 5 Jahre Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Deutsches und Ausländisches Zivilrecht der Universität Frankfurt am Main bei Prof. Dr. Weyers

 

  • Juli 1988 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Beginn der Tätigkeit als Rechtsanwältin
    in der Anwaltskanzlei Düring

 

  • 1990 Promotion bei Prof. Dr. Friedrich Geerds am Lehrstuhl für Kriminologie, Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Frankfurt am Main

 

  • Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt im strafrechtlichen Bereich, wobei der Fokus insbesondere auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts liegt.