ADRESSE
Kanzlei Düring
Gelnhäuser Straße 31
63589 Linsengericht-Altenhaßlau
Telefon & Fax
T:Â 0 60 51 – 7 20 68
F:Â 0 60 51 – 7 35 73
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Wir beraten Sie bei Kündigungen und damit verbundenen Kündigungsschutzprozessen, bei Problemen mit Abmahnungen und Arbeitszeugnissen sowie allen sonstigen arbeitsrechtlichen Schwierigkeiten.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Erbrecht
Auf dem Gebiet des Erbrechts geht es bei vielen Ratsuchenden um die Testamentsproblematik. Sie werden von uns über sämtliche Möglichkeiten einer Testamentsgestaltung unter Berücksichtigung Ihrer speziellen Bedürfnisse beraten.
Außerdem helfen wir Ihnen auch bei der Gestaltung von Erb- und Schenkungsverträgen und bei der Erbauseinandersetzung nach Eintritt eines Todesfalles.
Erbrecht
Familienrecht
Wir vertreten Sie bei Scheidungen, Unterhaltsprozessen sowie Sorgerechts- und Umgangsverfahren.
Rechtsanwalt Benjamin Düring ist zudem speziell noch als Verfahrensbeistand von Kindern bei Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten tätig.
Strafrecht und Jugendstrafrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Erhalt eines Bußgeldbescheides, zum Beispiel im Falle von Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen, werden Sie von uns über die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und des sich dann daran anschließenden Bußgeldverfahrens kompetent beraten.
Familienrecht
Strafrecht und Jugendstrafrecht
Auf strafrechtlicher Ebene werden Sie durch uns von Beginn an, also ab der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis zu einer möglichen Hauptverhandlung fachlich kompetent vertreten. Dies gilt insbesondere auch für Verkehrsdelikte, wie zum Beispiel Trunkenheitsfahrten und Straßenverkehrsgefährdungen.
Im Bereich des Jugendstrafrechts werden Sie ergebnisorientiert unter Berücksichtigung der besonderen Ahndungsmöglichkeiten für strafrechtliche Verstöße auf diesem Gebiet von uns beraten.
Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Wir übernehmen für Sie die schnelle rechtliche und finanzielle Abwicklung Ihres Verkehrsunfalles gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung und beraten Sie bei allen damit verbundenen rechtlichen Problemen.
Hierbei arbeiten wir eng mit fachkundigen Werkstätten und diversen Sachverständigenbüros zusammen.
„Ein einziger mutiger Mann ist allein schon eine Majorität.“
- Andrew Jackson -
„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“
- Bertolt Brecht -
„Was aber helfen die edelsten Rechte dem, der sie nicht handhaben kann?“
- Jacob Grimm -
„Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.“
- Mahatma Gandhi -
„Gut Recht bedarf guter Hilfe.“
- Deutsches Sprichwort -
„Unter allen Bürgern herrsche gleiches Recht.“
- Seneca der Jüngere -
„Sei gerecht, bevor du großzügig bist; sei menschlich, bevor Du gerecht bist.“
- Fernan Caballero -
„Behauptung ist nicht Beweis.“
- William Shakespeare -
Kanzlei
Rechtsanwälte
Linda Huber
Arbeitsrecht | Familienrecht
Feedback unserer Mandanten
„Eine schnelle und fachlich sehr versierte Rechtsberatung.“
- Sabrina Birenheide -
„Schnelle, kompetene und professionelle Abwicklung meines Falles. Absolute Weiterempfehlung!“
- Frederik Jackson -
„Der Anwalt meines Vertrauens. Fachlich kompetente Beratung, sogar per Telefon. Hier fühle ich mich verstanden und hier wird mir geholfen.“
-Â Marco Burgarello -
„Vielen Dank für die Hilfe und Beratung bei meinem Fall. Das Personal wirkt sehr kompetent und hat meine Probleme ernst genommen. Ich kann diese Kanzlei somit nur weiter empfehlen!“
-Â Leonleonizer Dieter -
Dokumente
Vollmachten
Formulare
Tipps
Zunächst einmal muss an dieser Stelle betont werden, dass es seitens des Gesetzgebers keine Verpflichtung zur Aussage bei der Polizei gibt.Grundsätzlich sind Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren jederzeit berechtigt die Aussage zu dem gegen Sie erhobenen Tatvorwurf zu verweigern.
Selbst als Zeuge haben Sie das Recht von einer polizeilichen Anhörung Abstand zu nehmen. Lediglich der staatsanwaltschaftlichen Anhörung müssen Sie als Zeuge Folge leisten.
Dies heißt in der Konsequenz, dass Sie auf das polizeiliche Ladungsschreiben, in dem Ihnen ein Termin zur polizeilichen Anhörung genannt wird, nicht reagieren bzw. diesen Termin nicht wahrnehmen müssen.
Kontaktieren Sie aber in jedem Fall Ihren Ansprechpartner in unserer Kanzlei, damit dieser für Sie Akteneinsicht beantragen kann und anschließend dann mit Ihnen den Tatvorwurf, der Ihnen zur Last gelegt wird, erörtern kann, um die weitere Vorgehensweise anschließend mit Ihnen abzusprechen.
Wichtig: Bei Begehung eines Fahrlässigkeitsdeliktes genießen Sie unter Umständen den Schutz ihrer Rechtsschutzversicherung.
Im Falle einer fristlosen oder fristgerechten Kündigung nehmen Sie bitte sofort Kontakt mit dem entsprechenden Ansprechpartner in unserer Kanzlei auf.
Dieser wird dann mit Ihnen gemeinsam prüfen, ob das Einlegen einer Kündigungsschutzklage erfolgversprechend ist und ob die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen seitens des Arbeitgebers beim Ausspruch der Kündigung beachtet worden sind.
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung, egal, ob sie gerechtfertigt war oder nicht, als wirksam und kann nur noch in sehr engem Rahmen angegriffen werden.
Deshalb ist das sofortige Kontaktieren unserer Kanzlei unerlässlich, damit wir sofort für Sie die entsprechenden Schritte einleiten können.
Für den Fall, dass Sie auf Drängen ihres Arbeitgebers einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, sich an diesen jedoch nicht mehr gebunden fühlen wollen, kontaktieren Sie ebenfalls sofort unsere Kanzlei.
Aufhebungsverträge können nämlich unter gewissen Umständen rechtswidrig zu Stande gekommen und somit anfechtbar sein. Sie werden diesbezüglich gerne von uns beraten.
Wichtig: Auch bei Arbeitsgerichtssachen genießen Sie den Schutz ihrer Rechtsschutzversicherung.
1. Sichern Sie als erstes die Unfallstelle ab, so dass für Sie und andere Autofahrer keine Gefahr besteht.
2. Kontaktieren Sie anschließend die Polizei und bei Personenschäden einen Rettungswagen.
3. Fertigen Sie von der Unfallstelle und den beteiligten Kraftfahrzeugen aus jeder Perspektive Fotografien. Hierfür können Sie auch gerne Ihre Handycamera benutzen. Des Weiteren wäre es ebenfalls sinnvoll vorhandene Bremsspuren zu fotografieren.
4. Schreiben Sie sich den Namen des Fahrers und den des Kfz-Halters, sowie das amtliche Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs auf. Lassen Sie sich hierbei den Führerschein und den Fahrzeugschein zeigen und fotografieren Sie diesen ebenfalls. Erfragen Sie Namen und Adresse der Kfz-Versicherung des Gegners.
5. Notieren Sie sich ebenfalls die Namen und die Adressen der Unfallzeugen.
6. Unterzeichnen Sie an der Unfallstelle keine Schuldanerkenntnisse, da diese Ihnen später zum Nachteil gereichen können.
7. Nehmen Sie anschließend Kontakt mit unserer Kanzlei auf. Wir sind Ihnen dann gerne weiter behilflich, sowohl bei der Wahl des Sachverständigen als auch der Auswahl der richtigen Fachwerkstatt.
Presse
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Hinter der Kanzlei befindet sich unser großzügiger Kundenparkplatz, der Ihnen für die Dauer der Beratung kostenfrei zur Verfügung steht.
Von der Hauptstraße (Gelnhäuser Straße) in Altenhaßlau kommend fahren Sie in die Straßeneinmündung Elfmorgen an der „Rahmenwerkstatt“ ein und vor dem Wendehammer rechts auf das Kanzleigrundstück auf.
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