Ehre, die keine Ehre ist

Hanauer Anzeiger / Autor: David Kirchgeßner

 

Herr Rechtsanwalt Benjamin Düring verteidigte im Rahmen eines Mordprozesses einen ehemaligen afghanischen Soldaten, der wegen Mordes an seiner Ehefrau angeklagt war. Am 06.12.2017 an der Marienkirche (Hanau) stach der Ehemann mehrfach gezielt auf seine getrenntlebende Ehefrau ein, da dieser die Trennung nicht akzeptieren konnte und wollte. Diese erlag in der Folge ihren schweren Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft ging ursprünglich von der Verwirklichung von zwei Mordmerkmalen aus, nämlich diejenigen der Grausamkeit und den niederen Beweggründen, was bedeutet hätte, dass die besondere Schwere der Schuld gerichtlich festgestellt worden und eine mögliche Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen gewesen wäre. Der Verteidigung gelang es im Laufe des Prozesses herauszuarbeiten, dass das Mordmerkmal der Grausamkeit nicht gegeben war und somit die besondere Schwere der Schuld in der Konsequenz seitens des Gerichts nicht festgestellt wurde.