Tod durch Spice

Wir vertraten drei der Hauptangeklagten in einem medienwirksamen Verfahren vor dem Landgericht Hanau, bei dem die Fragestellung des versuchten Totschlages durch Unterlassen oder aber der unterlassenen Hilfeleistung im Raum steht.

Die Strafkammer des Landgerichts Hanau folgte erstinstanzlich in allen Punkten unseren Ausführungen und wies diejenigen der Staatsanwaltschaft zurück. Die Angeklagten wurden lediglich wegen unterlassener Hilfeleistung und nicht wegen Totschlages durch Unterlassen verurteilt.

Über die seitens der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision hatte das höchste deutsche Strafgericht, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH), zu entscheiden.

Die Entscheidung des BGH fiel am 12.09.2019. Dieser folgte den Ausführungen der Verteidigung und wies die Revision der Staatsanwaltschaft gegen alle Angeklagten vollumfänglich zurück.

 

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Bild-Autor: Kolja Gärtner